Wasserschäden haben ganz verschiedene Ursachen
Ein Rohrbruch in der Wasserleitung, ein undichter Ablauf in der Geschirrspülmaschine oder eine falsch angeschlossene Waschmaschine: Ein Wasserschaden kann schnell und vor allem unerwartet entstehen.
Oft sind die Schäden sofort und mit bloßem Auge erkennbar, manchmal aber kommt der Wasserschaden auch vollkommen unbemerkt – dann jedoch meist mit enormen Folgen.
Ein sogenannter schleichende Wasserschaden kann beispielsweise entstehen, wenn sich Kondenswasser an den Innenseiten des Mauerwerks absetzt oder aufgrund einer fehlerhaften Dämmung im Keller.
Das kann dann sogar die gesamte Bausubstanz angreifen und damit zum echten Problem werden. Aber natürlich können Wasserschäden auch Folge von Extremwetterlagen sein. Wenn das Wasser in die eigenen vier Wände eindringt und einem wortwörtlich bis zum Hals steht. Die Folgen sind – je nach Ausmaß – sehr unterschiedlich: Manchmal ist lediglich der Boden betroffen, manchmal die Wände und die Möbel und im schlimmsten Fall das gesamte Mauerwerk.
Die gute Nachricht: Je schneller man mit professioneller Hilfe den Wasserschaden bekämpft, desto besser sind die Mängel zu beheben. Wir von Bautrockner Kempten helfen Ihnen in so einer Situation schnell und professionell!
Wichtig für die Versicherungeinholen
Dokumentieren Sie die Schäden am besten immer frühzeitig und umfassend. Die Faustregel lautet: Lieber ein Foto zu viel, als eines zu wenig.
Nur so können sich die Versicherung ein umfassendes Bild von den betroffenen Gebäudebereichen machen. Beachten Sie: Je nach Ursache sind unterschiedliche Versicherungen zuständig.
Die Gretchenfrage: Welche Versicherung zahlt wann und was?
Wasserschaden erkannt, professionelle Hilfe von Bautrockner Kempten geholt – soweit, so gut. Nun jedoch stellt sich spätestens die Frage: Wer zahlt das ganze Dilemma? Und diese Frage ist in unserem deutschen Versicherungsdschungel gar nicht so einfach zu klären,- für die Betroffenen aber enorm wichtig.
Immerhin sind die Kosten für Trocknung, Sanierung, Nutzungsausfall oder Hotelkosten je nach Schadensausmaß nicht zu unterschätzen. Welche Versicherung wann für welchen Schaden aufkommt, ist vor allem vom Verursacherprinzip abhängig.
Prinzipiell gilt:
Es gelten natürlich immer die individuell vereinbarten, im Versicherungsvertrag festgehaltenen Bedingungen. Deswegen ist ein gründliches Studieren Ihrer Unterlagen unerlässlich. Was aber überall gleich ist: Jede Versicherung schreibt bestimmte Haftungsvoraussetzungen fest. Bedeutet: Welches Risiko wurde abgesichert, wer ist schuld und wer zahlt was?
Daher ist es wichtig, die Ursache des Wasseraustritts zweifelsfrei durch einen Fachbetrieb zu bestimmen. Die Experten von Bautrockner Kempten helfen schnell und unkompliziert, undichte Stellen oder andere Ursachen für das Ausfließen von Wasser an der Immobilie aufzuspüren. So können Sie Ihrer Versicherung den Nachweis geben, woher das unerwünschte Wasser stammt und ersparen sich damit viel Zeit und Ärger im weiteren Schriftverkehr.
Zur Erinnerung: Nur dann, wenn das Wasser aus einer im Gebäude verlegten Leitung kommt, besteht ein Versicherungsschutz. Dabei ist es egal, ob es sich um Trinkwasser oder Zuleitungen zu Geräten wie einer Spülmaschine handelt. Die Versicherung wird also auch eintreten, wenn ein Aquarium oder ein Wasserbett im Schlafzimmer ungewollt ausläuft.
Dasselbe gilt bei defekten Sprinkler- oder Beregnungsanlagen oder Heizungen. Entscheidend ist immer, dass das Wasser (Achtung, Versicherungsdeutsch) „bestimmungswidrig“ direkt aus der Zuleitung ausgetreten ist.
Hat der Versicherungsnehmer selbst willentlich den Wasserfluss eingeleitet, kann er keinen Versicherungsschutz für eventuelle Wasserschäden beantragen. Hat eine andere Person beispielsweise durch unsachgemäßen Umgang mit dem Wasserbett einen Wasserausfluss verursacht, kann das aber trotzdem ein bestimmungswidriger Wasserfluss sein, für den die Versicherung aufkommt.
Ein umkippender Eimer mit Reinigungswasser beim Fensterputzen hingegen löst keinen Versicherungsschutz aus, da das Wasser, das den Schaden verursacht, nicht mehr direkt aus der Leitung kommt. Klar ist: Wenn ein Wasserschaden wegen einer grob fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Handlung eintritt, zahlt die Versicherung naturgemäß nicht.
Dann zahlen die jeweiligen Versicherungen:
Die Elementarversicherung:
Wenn das Haus oder die Wohnung aufgrund einer Überflutung eines nahegelegenen Flusses oder Bachs oder wegen Eindringen von Tauwasser entstanden ist, erhalten Sie die Schäden in der Regel nur dann erstattet, wenn Sie eine Elementarversicherung für Ihr Gebäude abgeschlossen haben. Gewöhnliche Gebäude-, Hausrats- oder Haftpflichtversicherungen schließen eine Schadensregulierung bei Fällen von „höherer Gewalt“ generell aus.
Die Gebäudeversicherung:
Ist Wasser aufgrund eines Baumangels oder einer schlechten Instandhaltung des Gebäudes ausgetreten, wird der Schadensausgleich durch die Gebäudeversicherung des Immobilieneigentümers übernommen. Bei der Gebäudeversicherung wird dem Versicherungsnehmer die Pflicht aufgetragen, sich regelmäßig um den Zustand des Leitungssystems in der versicherten Immobilie zu kümmern.
Eine regelmäßige und sachkundige Überprüfung soll dazu dienen, Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen, noch bevor es überhaupt zum Schadensfall kommt.
Die Privathaftpflichtversicherung:
Haben Sie Ihre neue Waschmaschine eigenhändig angeschlossen und jetzt bemerkt, dass der Anschluss leckt und Wasser ausgedrungen ist? Wenn Ihnen dadurch beispielsweise die Dielen Ihrer Mietwohnung beschädigt wurden, zahlt in der Regel Ihre Privathaftversicherung, da Sie durch Ihr Verhalten dem Eigentümer geschadet haben.
Die Hausratsversicherung:
Wenn das Wasser der Waschmaschine zusätzlich den Badezimmerschrank zerstört hat, ist dies wiederum ein klassischer Fall für die Hausratsversicherung. Aber denken Sie daran: Auch Sie als Versicherungsnehmer sind zu Sofortmaßnahmen verpflichtet.
Beispielsweise müssen Sie umgehend den Wasserhahn der Waschmaschine abdrehen, um weiteres Ausfließen von Wasser zu verhindern. Wer von seiner Hausratsversicherung Ersatz für Möbel erhalten möchte, die durch das Wasser beschädigt wurden, muss nach dem Abstellen des Wassers dafür sorgen, dass wertvolle Gegenstände aus der Reichweite des Wassers gebracht werden.
Außerdem muss umgehend und mit dem Abschöpfen des Wassers begonnen werden, ehe Sie einen Fachbetrieb um Hilfe bitten. Als Versicherungsnehmer ist es zudem Ihre Pflicht, Ihre Versicherung unverzüglich über den Eintritt des Wasserschadens zu informieren und ihr die Gelegenheit zu geben, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen begutachten zu lassen.